- Wann kann ich in Rente gehen?
- Kann ich mit 63 in Rente gehen, wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?
- Altersteilzeit ab wann und lohnt sich das?
- Wann muss ich Rente beantragen?
- Wie viel darf man als Rentner dazuverdienen?
- Muss ich von der Rente Steuern zahlen?
- Habe ich Anspruch auf Grundrente?
- Wer kann Erwerbsminderungsrente beantragen?
- Wann bekomme ich Witwenrente und wie viel?
- Zu wenig Rente - was kann ich beantragen?
Wann kann ich in Rente gehen?
Ab welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt davon ab, wann Sie geboren sind und wie viele Jahre Sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Mit der vollen Altersrente ohne Abschläge können Sie rechnen, wenn Sie die sogenannte Regelaltersgrenze erreichen.
Beispiel: Sie sind am 4.3.1962 geboren. Dann liegt für Sie die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 8 Monaten. Sie können daher theoretisch ab dem 01.12.2028 die volle Rente ohne Abschläge beziehen. Ob der Renteneintritt für Sie persönlich schon früher möglich ist und ob Sie mit Einbußen rechnen müssen, steht in Ihrer Renteninformation.
Falls Sie Ihre Renteninformation nicht griffbereit haben, können Sie sich Ihr Renteneintrittsalter sowie die voraussichtliche Höhe der Rentenzahlungen auch vom Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung berechnen lassen.
Sie können auch früher in Rente gehen, also vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze - frühestens allerdings mit 63 Jahren.
Kann ich mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen, wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?
Nein. Das war nur möglich, als die sogenannte "Rente mit 63" eingeführt wurde. Richtig ist: Wenn Sie mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können Sie bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Sie bekommen dann die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte". In welchem Alter das genau für Sie möglich ist, erfahren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Unter welchen Bedingungen kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen?
Sie können mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn Sie mindestens 35 Jahre Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen sind. Dann haben Sie Anspruch auf die sogenannte „Altersrente für langjährig Versicherte“. Allerdings bekommen Sie dann Abschläge von bis zu 14,4 Prozent abgezogen.
Die Verluste durch einen früheren Rentenbeginn können Sie zum Teil durch freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse ausgleichen. Dadurch erhöhen Sie den Gesamtbetrag, aus dem die Rentenzahlung berechnet wird. Die Abschläge können Sie dagegen nicht verhindern – diese werden dann einfach aus dem erhöhten Gesamtbetrag berechnet. Das sollten Sie sich unbedingt von der deutschen Rentenversicherung genau ausrechnen lassen.
Altersteilzeit ab wann und lohnt sich das?
Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, können Sie Ihre Arbeit reduzieren und in Altersteilzeit gehen. Das kann sich lohnen, weil Sie dann nur noch die Hälfte arbeiten müssen und zusätzliche Zahlungen vom Arbeitgeber bekommen. Zwar wird auch Ihr Gehalt halbiert, gleichzeitig aber um mindestens 20 Prozent aufgestockt. Unterm Strich arbeiten Sie also nur noch 50% Ihrer bisherigen Arbeitszeit, bekommen aber 70% des bisherigen Gehalts.
Außerdem muss der Arbeitgeber mindestens 80 Prozent Ihrer bisherigen Rentenversicherungsbeträge weiterzahlen. Damit sollen die Renteneinbußen abgefedert werden. Doch Achtung: Die 20 Prozent Aufstockung und die zusätzlichen Rentenbeiträge muss der Arbeitgeber nur maximal sechs Jahre zahlen.
Die Altersteilzeit ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Da der Gesetzgeber nur Mindestvorgaben macht, kann es vorkommen, dass Ihr Arbeitgeber diese freiwillig überschreitet. Es gibt Unternehmen, die das Gehalt um mehr als 20 Prozent aufstocken oder auch über einen längeren Zeitraum zahlen als die maximalen sechs Jahre. Nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzeiten bzw. Prozentzahlen dürfen nicht unterschritten werden.
Wann muss ich Rente beantragen?
Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung muss grundsätzlich beantragt werden. Den Antrag sollten Sie etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn stellen. Das können Sie online auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung machen. Allerdings sollten Sie sich unbedingt vorher beraten lassen, da eine Beantragung zum falschen Zeitpunkt Verluste für die gesamte Rentenzeit nach sich ziehen kann.
Wie viel darf man als als Rentner dazuverdienen?
Wenn Sie eine gesetzliche Altersrente erhalten, können Sie in unbegrenzter Höhe hinzuverdienen, ohne dass die Rentenzahlungen gekürzt werden. Das gilt auch für Frührentner*innen. Wer zum Beispiel schon mit 63 in den Ruhestand geht, kann trotzdem weiterhin einer Arbeit nachgehen - also gleichzeitig eine Rente und Gehalt beziehen. Beides muss allerdings versteuert werden.
Wenn Sie als Rentner*in steuerfrei hinzuverdienen möchten, kommt für Sie vielleicht ein Minijob in Frage. Damit dürfen Sie bis zu 538 Euro monatlich verdienen. Sie müssen auf dieses Einkommen keine Abgaben zahlen, weil diese Art der Beschäftigung nicht sozialversicherungspflichtig ist.
Muss ich von der Rente Steuern zahlen?
Der größte Teil der Rente muss versteuert werden. Ab dem Jahr 2024 gilt für Neurentner ein Freibetrag von 16 Prozent, das heißt auf 84 Prozent der Rente müssen Sie Steuern zahlen. Dieser Prozentsatz ändert sich für Sie nach dem Einstieg in die Rente nicht mehr. Das führt dazu, dass Sie bei steigenden Renten einen immer größeren Betrag versteuern müssen.
Der Freibetrag sinkt bis zum Jahr 2040 jährlich um einen Prozentpunkt. Alle, die danach in Rente gehen, müssen diese komplett versteuern.
Rentner*innen müssen außerdem Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung zahlen. Allerdings gelten für sie besondere Regeln.
Habe ich Anspruch auf Grundrente?
Die Grundrente ist ein Zuschlag, den Sie zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente erhalten. Diese Zahlung ist vor allem für Arbeitnehmer gedacht, die im Laufe ihres Arbeitslebens deutlich weniger als der Durchschnitt verdient haben und daher voraussichtlich von ihrer Rente nicht leben können. Bezieher bekommen außerdem Freibeträge bei der Grundsicherung, beim Wohngeld und bei anderen Leistungen vom Amt eingeräumt.
Einen Antrag auf Grundrente müssen Sie nicht stellen. Ob Sie für die Grundrente berechtigt sind, prüft die Deutsche Rentenversicherung automatisch und informiert Sie dann.
Wer kann Erwerbsminderungsrente beantragen?
Entscheidend für den Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist die Frage: Wie viele Stunden pro Tag können Sie aus gesundheitlichen Gründen noch arbeiten? Dabei spielt die Art der Tätigkeit keine Rolle. Können Sie nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten, können Sie mit teilweiser Erwerbsminderung rechnen. Sind Ihnen weniger als drei Stunden Arbeit täglich möglich, haben Sie Anspruch auf volle Erwerbsminderung.
Wie hoch Ihre monatliche Erwerbsminderungsrente ausfällt, hängt vor allem davon ab, wie viel Sie zuvor verdient haben. Die Höhe der voraussichtlichen Zahlung können Sie aus der Renteninformation herauslesen, die Sie jährlich per Post bekommen.
Um Erwerbsminderungsrente zu beantragen, müssen Sie ein ganzes Formularpaket ausfüllen und dann an Ihren Rentenversicherungsträger schicken oder bei einer örtlichen Beratungsstelle abgeben.
Wann bekomme ich Witwenrente und wie viel?
Wenn Ihr Partner stirbt, könnten Sie Anspruch auf eine Witwenrente (auch Hinterbliebenenrente genannt) haben - und zwar dann, wenn der oder die Verstorbene eine Rente bezogen hat oder einen Anspruch darauf gehabt hätte. Der Partner muss entweder mit Ihnen verheiratet oder als Ihr Lebenspartner beim Standesamt eingetragen gewesen sein. Die Witwenrente können Sie auch zusätzlich zu Ihrer eigenen Altersrente bekommen, sie wird dann aber verrechnet.
Wie hoch Ihre Hinterbliebenenrente ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- vom Todesjahr und vom Rentenanspruch des Verstorbenen
- vom Heiratsjahr
- wie alt Sie selbst sind
- ob Sie Anspruch auf Witwenrente nach altem oder neuem Recht haben
- ob Sie Anspruch auf kleine oder große Witwenrente haben
Die Unterschiede zwischen altem und neuem Recht sowie der kleinen und großen Witwenrente sind auf den ersten Blick nicht so leicht zu durchschauen. Stiftung Warentest bietet dazu wichtige Informationen und erklärt, wie viel Witwenrente Sie bekommen.
Aufgepasst: Beantragen müssen Sie die Witwenrente beim Rentenversicherungsträger des verstorbenen Partners.
Zu wenig Rente - was kann ich beantragen?
Wenn Sie von Ihrer Altersrente nicht leben können bzw. von Altersarmut bedroht sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
- Wenn die Gesundheit es zulässt, können Sie parallel zur Altersrente weiter arbeiten. Das kann sich jetzt auch für Frührentner lohnen, denn die Zuverdienstgrenzen sind weggefallen.
- Sie können Ihre Rente durch den Zuverdienst in einem Minijob aufstocken. Da dieses Einkommen nicht sozialversicherungspflichtig ist, müssen Sie keine Abgaben zahlen.
- Wenn die Rente nicht zum Leben reicht, können Sie beim Sozialamt Grundsicherung beantragen.
- Auch Wohngeld können Sie als Sozialleistung beantragen. Allerdings können Sie nicht gleichzeitig Grundsicherung und Wohngeld beziehen – es geht nur eins von beiden.
- Wenn die Heizkosten zu hoch sind, können Sie als Rentner*in beim Sozialamt einen Antrag auf Heizkostenbeihilfe stellen.
- Es gibt auch Vereine, die Rentner*innen in Geldnot unterstützen. Eventuell helfen auch Wohlfahrtsverbände wie zum Beispiel die Caritas bei Geldsorgen.