Am 20. Dezember 1963 begann im Frankfurter Römer der größte Strafprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte. Angeklagt waren 23 Mitglieder der Lagermannschaft im ehemaligen Vernichtungslager Auschwitz. Initiator dieses ersten Auschwitz-Prozesses war der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer. Ausgangspunkt waren aufgetauchte Erschießungslisten, die Bauer zugespielt worden waren.
Ein gut einstündiger Mitschnitt dokumentiert die Vernehmung von Mitgliedern der Fahrbereitschaft. Auf den Seiten des Fritz-Bauer-Instituts finden sich zahlreiche weitere Mitschnitte, vom Eröffnungsbeschluss bis zur Urteilsbegründung. Der Prozess dauerte fast zwei Jahre. Die vorliegende Aufnahme entstand ein dreiviertel Jahr nach Prozessbeginn, am 17. September 1964.
Hintergrund: Zeugenaussagen im Strafprozess 1963 bis 1965
Die "Auschwitz-Tonbänder" sind der übrig gebliebene Teil der Tonbandmitschnitte vom 1. Auschwitz-Strafprozess 1963 bis 1965. Das Gericht hat Aufnahmen vor allem von Zeugenaussagen angefertigt, um später Unentschiedenheiten beim Erstellen des Gerichtsprotokolls auszuräumen. Denn die Zeugen waren Überlebende des Vernichtungsterrors und sprachen leise, manche in gebrochenem Deutsch.
Warum ausgerechnet diese zwei Regalmeter an Bändern von einem fast 200 Tage dauernden Marathonprozess übrig blieben, kann auch der Experte für dieses Tonmaterial im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Johann Zilien, nicht erklären.
1960er geprägt von Verdrängung und Wirtschaftswunder
Die Gerichtsverhandlungen fanden Mitte der 1960er-Jahre statt, in einer Zeit des Wirtschaftswunders und der Verdrängung der nationalsozialistischen Vergangenheit.
Konnte der Prozess nur in einem SPD-regierten Bundesland, eben Hessen, stattfinden? Schließlich hatte der damals noch junge CDU-Abgeordnete und spätere Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) eine Zeitlang die Auseinandersetzung über Auschwitz aus den Rheinland-Pfälzischen Schulbüchern verbannen lassen. Ein beträchtlicher Teil der bundesdeutschen Justiz war damals noch mit ehemaligen Nationalsozialisten besetzt.
Generalstaatsanwalt Fritz Bauer rettete die Tondokumente
In dem Interview spielt der Initiator des Auschwitz-Prozesses, der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, eine zentrale Rolle. Bauer hat die O-Töne gerettet, das Deutsche Rundfunkarchiv digitalisierte sie. Das Fritz Bauer Institut veröffentlichte die Dokumente im Internet. Die Originalbänder lagern gut gekühlt im Keller des Hauptstaatsarchivs.
Frankfurter Auschwitzprozess
20.12.1963 Der Frankfurter Auschwitz-Prozess beginnt
Am 20. Dezember 1963 beginnt der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess. Initiiert wurden die Prozesse vom Hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer. Sein Ziel war es, die Verantwortlichen im Vernichtungslager Auschwitz zur Rechenschaft zu ziehen.
Der Prozess hatte auch eine starke politische Bedeutung: 1961 fand in Jerusalem der Prozess gegen den ehemaligen SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann statt, im Frühjahr 1963 hatte die DDR Bundeskanzleramtschef Hans Globke wegen seiner Nazivergangenheit verurteilt. Die Bundesrepublik war in der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen somit ein Nachzügler.
Gleichzeitig stand die Öffentlichkeit den Prozessen gespalten gegenüber. Es gab ein großes Bedürfnis, nicht an die die NS-Zeit erinnert zu werden. Ein öffentlicher Prozess, der die Vergangenheit wieder aufwühlen würde, würde dem Ansehen Deutschlands schaden, so eine weit verbreitete Meinung.
Diesen Zwiespalt spiegelt der Kommentar von Werner Ernenputsch im zweiten Teil dieser Aufnahme. Zunächst zu hören ist aber die Live-Reportage vom Hessischen Rundfunk von der Prozesseröffnung im Frankfurter Römer.
Im Sitzungssaal des Frankfurter Stadtparlaments beginnt der Prozess gegen 22 Angeklagte. Vor Saalgeräuschen im Hintergrund eröffnet Richter Hans Hofmeyer den Prozess. Es werden Angaben zur Person der Angeklagten und der Geschworenen gemacht und Einzelheiten des Gerichtssaals beschrieben.
Von den Verhandlungstagen ab 1964 existieren zahlreiche Aufnahmen – einzelne davon im Archivradio, die meisten aber auf den Seiten des Fritz-Bauer-Instituts.
28.8.1964 Auschwitzprozess: Ärzte im "Zigeunerlager" – Der Name "Mengele" taucht auf
28.8.1964 | Der erste Auschwitzprozess fand zwischen 1963 und 1965 in Frankfurt am Main statt. Zu den zentralen Themen des ersten Auschwitzprozesses gehörte die Frage, welche Ärzte die "Selektion“ betrieben haben. Damit ist die Aussonderung von kranken und alten Gefangenen gemeint, die unmittelbar der Tötung zugeführt werden sollten. Bei den Selektionen waren meist Ärzte dabei; ihnen oblag die Entscheidung über Leben oder Tod.
Die Vernehmung des Zeugen und späteren Nebenklägers Aron Bejlin durch Richter Hans Hofmeyer am 28. August 1964 dreht sich um diese Frage. Bejlin war selbst Arzt und lebte in seiner Häftlingsbaracke mit anderen Ärzten zusammen. In unmittelbarer Nachbarschaft befand sich das "Zigeunerlager“, wo laufend Selektionen stattfanden. Innerhalb kurzer Zeit, so der Zeuge, waren alle Zigeuner vernichtet. Im Lagerjargon gab es den "Goebbels-Kalender“ – ein makabrer Begriff für jüdische Feiertage, an denen die SS besonders viele Vergasungen unternahm.
Aron Bejlin wurde, wie viele Ärzte unter den Häftlingen, zu pflegerischen Aufgaben abgestellt und berichtet von 40 griechischen Jungs, die er mit seinen primitiven Verbandsmaterialien nicht versorgen konnte. Den Kindern hatte der Lagerarzt Horst Schumann mit Röntgenstrahlen die Hoden verbrannt.
Bejlin erwähnt mehrmals in der Vernehmung den Lagerarzt Josef Mengele. Er ist heute für seine medizinische Experimente an Gefangenen berüchtigt und rückte erst durch diesen Prozess ins Bewusstsein der Strafverfolgung. Mengele starb unbehelligt 1979 in Südamerika.
Eichmann-Prozess
23.5.1960 Israel gibt Festnahme Adolf Eichmanns bekannt
23.5.1960 | Am 23. Mai 1960 gibt Israels Premierminister David Ben-Gurion die Verhaftung Adolf Eichmanns bekannt. Der israelische Geheimdienst Mossad hatte den Organisator des Massenmords an den Juden in Argentinien aufgespürt, entführt und nach Israel gebracht.
29.9.1960 Eichmann-Prozess in Vorbereitung – Interview mit Richter Moshe Landau
29.9.1960 | Als in Israel der Prozess gegen Adolf Eichmann näher rückt, ist das internationale Medieninteresse riesig. Und es stellen sich Fragen: Wie soll die Berichterstattung ablaufen? Unter welchen Bedingungen wird die Presse arbeiten können? Dazu äußert sich im folgenden Interview der Vorsitzende Richter Moshe Landau. Es werde keine Militärzensur geben, verspricht Landau. Es werde ein neues Gerichtsgebäude extra für den Prozess errichtet. Die Pressevertreter würden in einem Pressecamp untergebracht werden. Moshe Landau (1912 - 2011) stammte aus Danzig und war 1933 nach Palästina ausgewandert. Die Fragen stellte der in Israel lebende Journalist Mosheh Ya’akov Ben-Gavriel.
11.4.1961 Der Eichmann-Prozess beginnt in Jerusalem
Am 11. April 1961 beginnt in Jerusalem der Prozess gegen den ehemaligen SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann. Adolf Eichmann hat maßgeblich den millionenfachen Mord an den Juden im Nazi-Regime organisiert. Nach dem Krieg floh er über Österreich und Italien nach Argentinien. 1960 gelang es dem israelischen Geheimdienst Mossad, Eichmann in Argentinien zu finden und nach Jerusalem zu entführen, wo ihm nun der Prozess gemacht wird. Wir hören vom Prozessauftakt zwei Berichte, einen aus der Bundesrepublik, einen aus dem DDR-Rundfunk. Zunächst die Reportage des ARD-Hörfunkkorrespondenten Hans-Joachim Netzer mitsamt der vorangehenden Ansage. Dann folgt der Bericht von Kurt Goldstein im Rundfunk der DDR. Reporter Kurt Goldstein ist selbst ein Holocaust-Überlebender, wie er in seinem Bericht deutlich macht als er sagt, die Verlesung der Anklage hätte bei ihm die Bilder aus seiner Zeit in Auschwitz wachgerufen.
15.12.1961 Todesurteil gegen Adolf Eichmann
15.12.1961 | Vor der Urteilsverkündung äußert sich Adolf Eichmann vor dem Gericht in Jerusalem in seinem Schlusswort. Es ist der 13. Dezember 1961. Zwei Tage später, am 15. Dezember 1961, verkündet das Gericht schließlich das Todesurteil, vollstreckt im darauffolgenden Jahr: Adolf Eichmann wurde in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 1962 durch Hängen hingerichtet.
9.11.1964 Hannah Arendt und die "Banalität des Bösen"
9.11.1964 | Die jüdische Philosophin und ehemalige Heidegger-Schülerin Hannah Arendt beobachtete in Israel den Eichmann-Prozess und schrieb ihre Gedanken darüber in einem Buch mit dem Titel "Eichmann in Jerusalem: Ein Bericht von der Banalität des Bösen" nieder. Sie gelangte darin zu einer neuen Deutung der Nazi-Verbrechen. In einem Gespräch mit dem damaligen NDR-Redakteur und späteren FAZ-Herausgeber Joachim Fest erläuterte sie ihre Thesen.
Der Publizist Micha Brumlik sagte im Gespräch mit SWR2 über das Interview: "So recht Hannah Arendt im Grundsätzlichen hat, hat doch die historische Forschung inzwischen herausgefunden, dass sie sich in Adolf Eichmann getäuscht hat. Das war nicht nur ein Funktionär, sondern ein hasserfüllter und ressentimentgeladener Antisemit. Er hat damals in Jerusalem, flapsig gesprochen, eine Show abgezogen, auf die Arendt hereingefallen ist."