Das Oberlandesgericht München hat die schriftliche Urteilsbegründung im NSU-Prozess vorgelegt. Danach ist Beate Zschäpe neben Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Mittäterin der NSU-Morde und -Raubüberfälle. Der frühere BGH-Richter Prof. Thomas Fischer hält die Argumentation für die entscheidende Frage für die kommende Revision. Wird das Urteil halten?
Viktoria Merkulova, ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt und Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren im “Sprechen wir über Mord?! Der SWR2 True Crime Podcast“ sprechen über wahre Verbrechen.