Der erste Fall: Berlin
Am 30. August 1983 stirbt in Berlin der 23-jährige Cemal Altun. Er war als politischer Flüchtling aus der Türkei nach Deutschland gekommen und sollte dorthin ausgeliefert werden. Bei der Gerichtsverhandlung um seine Auslieferung stürzt er sich aus dem Fenster. Im Anschluss an diese Selbsttötung formiert sich in Berlin eine erste Kirchenasyl-Bewegung. Das erste Kirchenasyl gewährt die Heilig-Kreuz-Gemeinde in Berlin-Charlottenburg. Drei palästinensische Familien sollten in den Libanon abgeschoben werden. Das Engagement der Gemeinde führte schließlich zu einem Abschiebestopp in den Libanon. Wenige Jahre später gab es auch in Baden-Württemberg das erste Kichenasyl: Eine kurdisch-türkische Familie mit 9 Kindern schlüpfte bei der bei der katholischen Kirchengemeinde in Sinsheim-Hilsbach unter.
Uralte Idee
Die Vorstellung, dass Menschen an geheiligten Orten besonderen Schutz genießen, ist aber deutlich älter als 40 Jahre. Schon im Alten Testament finden sich Hinweise auf besonderen Schutz für geflüchtete Menschen im Tempel von Jerusalem. Im antiken Griechenland konnten nicht nur Geflüchtete im Tempel Schutz finden: Auch Frauen konnten sich vor einer Zwangsverheiratung schützen oder Sklaven ihren Verkauf an einen besseren Herren erzwingen. Schon damals war das Asyl nicht auf Dauer angelegt. Gab es keine Lösung für den jeweiligen Fall, das heißt, die Konfliktparteien konnten sich nicht miteinander verständigen, so musste der Staat, in dem der jeweilige Tempel lag, über die dauerhafte Aufnahme der geflüchteten Person entscheiden.
Zahlen steigen wieder
In Deutschland gab es im Jahr 2022 1.119 Kirchenasyle, 6 davon in Baden-Württemberg und 2 in Rheinland-Pfalz. Die allermeisten davon sind so genannte Dublin-Fälle. Der Name kommt von der Dublin-Verordnung, die die Asylverfahren innerhalb der EU regelt. Darin wird festgelegt, dass ein Asylbewerber immer in dem Land der EU Asyl beantragen muss, in dem er als Erstes angekommen ist. Häufig sind das südeuropäische Staaten, die den Ruf haben, Asylbewerber schlecht zu behandeln. Während es Anfang und Mitte der 2000er Jahre nur ein paar wenige Fälle von Kirchenasyl in Deutschland gab, steigen die Zahlen seit einigen Jahren wieder an.
Mediendienst Integration - Asylrecht
Gemeinde entscheidet
Ob ein Kirchenasyl gewährt wird, entscheidet meist die Gemeinde bzw. ihre Gremien. Denn ein Kirchenasyl kann schnell eine große Herausforderung werden: Der bzw. die Menschen müssen versorgt und beherbergt werden. Sie dürfen ihre Räume nicht verlassen und sind dadurch auf umfassende Hilfe angewiesen. Manchmal müssen Menschen tatsächlich für einige Zeit IN der Kirche wohnen. Anfangs ist häufig auch nicht abschätzbar, wie lange ein Kirchenasyl dauern wird: Nur einige Wochen oder möglicherweise auch Jahre?
Außerdem muss die Gemeinde ein umfassendes Dossier über den jeweiligen Fall erstellen, der dann noch einmal vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft wird. So wurden beispielsweise im Jahr 2021 623 solcher Dossiers erstellt, aber nur in neun Fällen ergab sich dadurch eine Änderung in der Asylentscheidung. Für Helmut Guggemos, Integrationsbeauftragter der evangelischen Kirche der Pfalz, ist das 40-jährige Jubiläum des Kirchenasyls trotzdem ein Grund zu feiern. Das Kirchenasyl baue für viele Menschen eine Brücke hin zu einem fairen Asylverfahren in Deutschland.
Es muss außerdem entschieden werden, ob das Kirchenasyl ein offenes oder ein stilles Kirchenasyl ist. Offen bedeutet, dass die Gemeinde das Kirchenasyl über die Medien bekannt macht, still das genaue Gegenteil.
Da Gemeinden in den vergangenen Jahren häufig Anfeindungen ausgesetzt waren, entscheiden sie sich immer häufiger dafür, nicht öffentlich über ihr Engagement zu sprechen.
Druck seitens der Politik
Seitdem die Zahl geflüchteter Menschen, die nach Deutschland kommen, wieder ansteigt, ist das Kirchenasyl politisch unter Druck geraten. Der ehemaligen Bundesinnenminister Thomas de Maiziere sagte 2015, er habe zwar als Christ Verständnis dafür, dass Kirchen unter dem Gesichtspunkt des Erbarmens in Einzelfällen Flüchtlinge aufnehmen würden. Dennoch gehe es nicht, dass sie sich eigenmächtig über bestehende Gesetze hinwegsetzten. Als diesjähriger Präsident des Deutschen Evangelischen Kirchentages milderte er diese Haltung acht Jahre später etwas ab und sagte, Kirchenasyle seien im Rechtsstaat zwar etwas Fremdes, aber wenn die Zahlen nicht überhand nähmen, ein guter und humaner Weg. De Maiziere war wegen seiner Äußerungen heftig kritisiert worden.
Härtefallkommissionen als Antwort
Viele Bundesländer, so auch Baden-Württemberg, haben mittlerweile so genannte Härtefallkommissionen eingerichtet, die die Fälle abgelehnter Asylbewerber noch einmal prüfen. Doch die Kommissionen entscheiden selbst, mit welchen Fällen sie sich befassen. Es gibt also keine Möglichkeit, sie aktiv anzurufen. Auch muss die Kommission die betroffenen Personen nicht anhören, um über ihren Fall zu entscheiden. Das Kirchenasyl wird also auch in Zukunft ein letzter Hoffnungsanker für viele abgelehnte Asylbewerber bleiben.