SWR1 Gewinnspiel: "Die zweite Bescherung"

Teilnahmebedingungen

Stand

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Gewinnaktion "SWR1 Gewinnspiel: "Die zweite Bescherung". Mit der Teilnahme erkennt der/die Teilnehmer/in ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

  1. Der Veranstalter des Gewinnspiels ist SWR1 Rheinland-Pfalz.
  2. Zu gewinnen sind fünf DAB+ Radios, zehn Thermobecher und zwanzig Sets "Verrückte Weihnachtshits".
  3. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Aktion ist 18 Jahre. Aktive und ehemalige Mitarbeitende des SWR, der ARD oder deren Kooperationspartner sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen.
  4. Der Teilnahmezeitraum ist am 26.12.2024. In diesem Zeitraum kann das Gewinnspiel mehrmals zwischen 15 Uhr und 20 Uhr stattfinden.
  5. Die Teilnehmer werden nach dem Zufallsprinzip pro Spielrunde ausgewählt. Die Gewinner werden telefonisch oder schriftlich benachrichtigt.
  6. Eine Umwandlung des Gewinns in Geld- oder andere Sachpreise ist nicht möglich.
  7. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden vom SWR nur zum Zwecke des Gewinnspiels genutzt und anschließend gelöscht. Näheres zum Datenschutz erfahren Sie auf unserer Homepage unter Datenschutz.
  8. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass der SWR über Sie namentlich oder in sonst identifizierender Weise berichten darf. Sie stimmen zu, dass der SWR die unter ihrer Mitwirkung hergestellten Bild- und Tonaufnahmen veröffentlichen darf und ohne zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkung, insbesondere im SWR-Fernsehen/Hörfunk und/oder der ARD-Programmfamilie ausstrahlen und in den Internetangeboten (insbesondere swr1.de) und/oder Mediatheken des SWR, der ARD sowie in den sozialen Netzwerken (z.B. Facebook) und über Drittplattformen (z.B. YouTube) auf Abruf (On-Demand und/oder Download) anbieten bzw. als Podcast nutzen bzw. nutzen lassen darf.
  9. SWR1 Rheinland-Pfalz behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abzusagen, abzubrechen oder zu verschieben. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Den Teilnehmern stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen SWR1 Rheinland-Pfalz zu.
  10. SWR1 Rheinland-Pfalz kann Teilnehmer aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, der Manipulation, des Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstiger unerlaubter Handlungen vorliegt.
  11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

SWR1 Gewinnspiel: Die zweite Bescherung Mit SWR1 am zweiten Weihnnachtsfeiertag gewinnen

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Weihnachtsradio SWR1 Rheinland-Pfalz

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SWR