Der ärztliche Bereitschaftsdienst war bisher immer für Notfälle da, wenn Hausarztpraxen geschlossen sind und Tag und Nacht erreichbar. Daran wird sich bald aber etwas ändern.
Ärzte und Angestellte der Bereitschaftspraxen sollen ab dem 1. Januar sozialversicherungspflichtig bei den Kassenärztlichen Vereinigungen angestellt werden. Das würde sich für sie nicht lohnen und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist es zu teuer. Wir haben mit Dr. Andreas Bartels darüber gesprochen, was das für Auswirkungen auf die Bereitschaftsdienste hat. Er ist stellvertredender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz.
Das Gespräch führte SWR1 Moderator Michael Lueg.