Einschätzung von Strafrechtsprofessor Jan Zopfs

Unfallflucht als Straftat oder Ordnungswidrigkeit behandeln?

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Michael Lueg
SWR1-Moderator Michael Lueg
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Ein Parkplatzrempler an einem fremden Auto – aber keiner ist da. Die Adresse zu hinterlegen reicht nicht aus und wenn Sie weiterfahren, ohne die nächsten Schritte geregelt zu haben, begehen Sie in Deutschland bereits eine Straftat, die auch als solche geahndet wird.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) fordert, dass Unfallflucht nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird – mit deutlich milderen Strafen. Da gehen die Meinungen allerdings weit auseinander – schließlich wurde das Strafmaß nicht ohne Grund so hoch gesetzt.

Diese Woche wird darüber beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert. Wir haben mit Strafrechtsprofessor Jan Zopfs von der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz gesprochen, der den dortigen Arbeitskreis zum Thema leitet.

Das Gespräch führte SWR1 Moderator Michael Lueg.

Einschätzung von Strafrechtsprofessor Unfallflucht als Straftat oder Ordnungswidrigkeit behandeln?

Bundesjustizminister Buschmann fordert, dass Unfallflucht nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Strafrechtsprofessor Jan Zopfs zu Pro und Contra.

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