Der Bundestag hat neue Regeln zu Cannabis im Straßenverkehr beschlossen. Als Grenzwert wurden 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) festgelegt. Wer damit oder mehr im Straßenverkehr unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Der Bundestag folgt mit dieser Entscheidung der Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums.
Was das in der Praxis bei einer Verkehrskontrolle bedeutet, darüber haben wir mit Noriko Nagy von der Polizeigewerkschaft Rheinland-Pfalz gesprochen.
Das Gespräch führte Jürgen Kurth.