Im Internet lauern viele Gefahren. Es gibt Mobbing, Hackerangriffe, den Klau von Kontodaten oder Abzocke über Fakeshops. Für Betroffene bedeutet das viel Ärger - und kann auch großen finanziellen Schaden anrichten. Spezielle Cyber-Versicherungen versprechen Unterstützung, wenn man Opfer krimineller Machenschaften im Internet geworden ist.
Was decken Cyber-Versicherungs-Policen genau ab?
Hier gibt es ein breites Spektrum. Ein Anwendungsfall ist zum Beispiel Betrug beim Online-Shopping: Wenn man auf Betrüger hereingefallen ist und keine Ware bekommt, bezahlt die Versicherung den Schaden.
Vorsicht beim Einkaufen im Internet
Ähnliches gilt beim Diebstahl von Daten und Geld, etwa per Phishing: Wenn private Kontodaten abgegriffen werden und Kriminelle das Bankkonto plündern, ersetzt die Versicherung den Schaden ebenfalls.
Ein anderer Fall ist Identitätsdiebstahl: Viele Versicherer setzen eine spezielle Software ein, um zu prüfen, ob persönliche Daten des Versicherten im Netz kursieren - und kümmern sich dann darum, dass sie gelöscht werden. Wenn ein finanzieller Schaden durch den Identitätsklau entstanden ist, wird der ersetzt. In vielen Fällen übernimmt die Versicherung auch die Kosten für neue Bankkarten und Personalausweise.
Auch Cyber-Mobbing ist in einigen Policen abgedeckt: Wenn jemand im Internet gedemütigt oder bloßgestellt wurde, und sich dagegen wehren will, übernehmen die Versicherer die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten.
Internetkriminalität Raffinierter Online-Betrug – Wie wir uns vor neuen Tricks schützen können
Auf Dating-Apps oder Job-Portalen suchen Online-Betrüger Kontakt zu potenziellen Opfern. Ihre Maschen sind schwer zu durchschauen. Wer betrogen wird, sollte schnellstmöglich handeln.
Worauf müssen Verbraucherinnen und Verbraucher bei Cyber-Versicherungen achten?
Ein Haken ist, dass keine Versicherung alles abdeckt. Man muss sich also darüber klar werden, was einem konkret wichtig ist - und dann einen entsprechenden Tarif suchen. Ein zweiter Haken sind die teilweise geringen Deckungssummen. So eine Versicherung ist insbesondere dann interessant, wenn man unaufmerksam war, vielleicht auf eine gefälschte, vermeintliche Bank-Email hereingefallen ist und dann das Konto geplündert wurde. Dabei können hohe Schäden entstehen und die Hoffnung wäre, dass eine Versicherung den ganzen Schaden ersetzt.
Tatsächlich sind die Erstattungen aber gedeckelt, manchmal bei 15.000 Euro, manchmal aber schon bei 3.000 Euro. Das ist oft zu wenig - häufig sind die entstehenden Schäden höher. Einige Punkte, die Interessierte beachten können, finden sich auch auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen.
Braucht man als Privatperson eine Versicherung für Cyber-Kriminalität?
Notwendig sind solche Versicherungen nicht. Man kann selbst vieles tun, um gar nicht erst auf Online-Betrug hereinzufallen. Dazu gehört es zum Beispiel, Virenscanner zu installieren, auf allen Geräten regelmäßig Sicherheitsupdates durchzuführen und Zugangsdaten für das Online-Banking niemals weiterzugeben. Phishing-Mails kann man häufig bereits an der URL erkennen.
Beim Online-Shopping gilt die Empfehlung, nur auf bekannten Seiten einzukaufen und darauf zu achten, dass man innerhalb des Portals bezahlt. Dann greift meistens auch ein Käuferschutz. Damit lassen sich viele Risiken minimieren.
Tipps zum Erkennen von Betrugsversuchen im Internet gibt auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf seinen Internetseiten mit Hinweisen, wie man sich schützen kann.
Internet Besserer Schutz vor Cyberkriminalität
Phishing Mails, Spionage und Betrug – Cyberkriminalität ist ein wachsendes Problem. Wie kann ich mich schützen? Ein IT-Sicherheitsexperte gibt Tipps.
Hinzu kommt: Bei einigen Risiken greifen auch andere Versicherungen. Wenn man etwa eine Rechtsschutz-Versicherung hat, zahlt die gegebenenfalls auch die Gerichtskosten bei Cyber-Mobbing. Die Hausratversicherung kommt unter Umständen für Schäden beim Online-Banking auf. Bevor man also eine neue Cyber-Versicherung abschließt, macht es Sinn zu prüfen: Welchen Schutz brauche ich überhaupt - und ist der Fall eventuell schon über eine andere Versicherung abgedeckt.