Über die Rechtslage haben wir mit Larissa Gerecke gesprochen. Sie ist Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Mainz.
SWR1: Wie ist das, wenn ich einen Job habe, bei dem ich vor Ort sein muss – kann ich mir "schneefrei" nehmen?
Larissa Gerecke: Das geht leider nicht, denn es ist grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers, wie er zur Arbeit gelangt. Der Arbeitnehmer schuldet grundsätzlich dem Arbeitgeber sein pünktliches Erscheinen. Deshalb kann man von einem Arbeitnehmer auch verlangen, dass er sich auf die Witterungsverhältnisse entsprechend einstellt und auch eventuell mehr Zeit für den Arbeitsweg einplant oder auch alternative Transportmöglichkeiten prüft.
SWR1: Das heißt also, wenn es jetzt ja sogar eine offizielle Unwetterwarnung gab für heute, dann kann ich mich ja erst recht darauf vorbereiten. Das kommt ja dann nicht unvorhergesehen.
Gerecke: Genau das ist richtig.
SWR1: Wenn mein Chef will, dass ich komme, ich mich aber weigere, weil es mir zu gefährlich ist oder ich es aber nicht schaffe, weil zum Beispiel kein Bus fährt oder ich mit dem Auto feststecke, wäre das theoretisch ein Grund für eine Abmahnung?
Gerecke: Das kann im Einzelfall auch eine Abmahnung oder auch eine Kündigung nach sich ziehen. Grundsätzlich ist dafür aber ein "vorwerfbares Verhalten" erforderlich, zum Beispiel, dass der Arbeitnehmer unentschuldigt fehlt. In jedem Fall ist daher mit dem Arbeitgeber in die Kommunikation zu gehen und auch immer wieder zu prüfen, ob sich die Situation womöglich geändert hat im Laufe des Tages.
Behinderungen an Bahnhöfen und Flughäfen Eisregen und Schnee in RLP - Tödlicher Unfall in der Eifel
In weiten Teilen von Rheinland-Pfalz schneit oder regnet es. Busse stellten den Betrieb ein, Züge können nicht mehr fahren. Es kam zu Unfällen auf eisglatten Straßen, bei Trier starb ein Mann.
SWR1: Das heißt also, wenn ich irgendwo mit dem Auto feststecke, sollte ich besser vom Handy aus anrufen und sagen: "Alarm, ich schaffe es einfach nicht, denn hier geht nichts vor und nichts zurück.
Gerecke: Auf jeden Fall. Der Arbeitgeber ist immer zu informieren.
SWR1: Was ist denn mit zu spät kommen? Kann dann das Gehalt gekürzt werden?
Gerecke: Das Gehalt kann dann gekürzt werden, denn es gilt der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn. Und wenn man nicht arbeitet, dann hat man in dem Fall auch keinen Anspruch auf eine Vergütung.
SWR1: Jetzt drehen wir mal den Spieß um. Ich stelle mir vor, ich komme zwar zur Arbeit oder könnte kommen. Aber der Chef sagt: "Deinen Job kannst du eh nicht machen. Also bleib gleich zu Hause." Zum Beispiel Müllabfuhr, Busfahrer, Paketzusteller – wie ist es denn da? Muss ich dann einen Urlaubstag opfern?
Gerecke: Nein, das nicht. Denn das Betriebsrisiko trägt der Arbeitgeber, und das Entgelt muss in dem Fall natürlich fortgezahlt werden.
SWR1: Okay, das heißt, wenn ich also dann zur Arbeit komme, sitze ich im schlimmsten Fall nur herum und hab nichts zu tun.
Gerecke: Genau!
Das Gespräch führte SWR1 Moderatorin Claudia Deeg.