Kosten, Arbeitszeiten, Unfallschutz

Gesetzliche Regeln fürs Homeoffice

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Arbeiten im Homeoffice ist für viele Arbeitnehmer seit der Corona-Pandemie zum Alltag geworden. Fragen rund ums Homeoffice beantwortet SWR-Rechtsexperte Bernd Wolf.

SWR1: Kann der Arbeitnehmer verlangen, dass er im Homeoffice arbeiten darf? 

Bernd Wolf: Einen Anspruch, dass ich im Homeoffice arbeiten darf, gibt es nicht. In vielen Firmen gibt es dafür aber Regelungen in den Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder einem Tarifvertrag. Die Angst vor Ansteckung allein berechtigt noch nicht zum Arbeiten daheim. Selbst bei einer Ausgangssperre - sollte sie denn kommen - kann ich nicht automatisch sagen, dass ich nur noch vom Homeoffice aus arbeite. Denn eine Ausgangssperre gilt nicht für den Weg zur Arbeit.

Ist dagegen in der Abteilung, in der ich arbeite, ein Kollege an Corona erkrankt, muss ich nicht ins Büro kommen. Ich kann ein Leistungsverweigerungsrecht geltend machen, wenn der Arbeitgeber keine Schutzmaßnahmen trifft. Denn der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für seine Leute. Er muss sie vor Infektion oder gefährlichen Krankheiten schützen. Notfalls eben durch Gestattung des Homeoffice.  

SWR1: Darf der Arbeitgeber anordnen, dass sein Mitarbeiter im Homeoffice bleibt? Muss der Arbeitnehmer dann daheim arbeiten?  

Wolf: Nur, wenn es vorgesehen ist und nur in beiderseitigem Einverständnis. Viele kleinere Betriebe haben das aber oft weder in den Arbeitsverträgen noch in der Betriebsvereinbarung stehen. Homeoffice muss auch praktisch möglich und sinnvoll sein. Der Bäcker in einer Brotfabrik kann schlecht dazu verdonnert werden, daheim Brote zu backen und die zur Fabrik zu schaffen. Pflegerinnen, Kfz-Mechatroniker, Verkäuferinnen, Ärzte - für Menschen in diesen Berufen ist das Thema Homeoffice keine Option. 

SWR1: Wie intensiv darf der Chef seine Mitarbeiter in ihrer Wohnung überwachen?

Wolf: Zunächst gilt, dass der Arbeitnehmer daheim die gleiche Arbeitszeit ableisten muss, wie im Büro. Um das nachzuweisen, muss er Arbeitsbeginn, Pausen und Feierabend dokumentieren. Bei der Arbeit selbst muss es ein gegenseitiges Vertrauen geben: Der Chef muss sich darauf verlassen können, dass wirklich gearbeitet und nicht nur Kaffee getrunken wird. Der Mitarbeiter muss darauf vertrauen, dass er nicht übermäßig überwacht wird, etwa per Webcam im Dauerbetrieb.

Was in Ordnung ist, sind stichprobenartige Leistungskontrollen des Arbeitgebers oder auch Schaltkonferenzen per Video oder Telefon zweimal am Tag. Auch den angemeldeten Besuch des Vorgesetzten daheim im Homeoffice muss ich (einmal) zulassen. Und eigentlich muss der Arbeitgeber auch die Standards im Sinne des Arbeitsschutzes checken und notfalls nachbessern. Vieles ist hier gerichtlich noch nicht entschieden, weil wir so einen Fall noch nie hatten. Corona schreibt Rechtsgeschichte. 

Junges Paar Zuhause beim Workout
Homeoffice - wer zahlt beim Unfall während des Workout in der Arbeitspause?

SWR1: Unfall im Homeoffice - wer haftet und wie ist das mit Zeugen, die es dort meist nicht gibt?

Wolf: Die Frage ist, ob ich im Homeoffice die gesetzliche Unfallversicherung in Anspruch nehmen kann. Dazu muss mein Homeoffice wasserdicht vertraglich vereinbart sein. Ob die Berufsgenossenschaft zahlt, hängt davon ab, ob der Unfall im Rahmen meines Jobs passiert. Ein Beispiel: Der Gang am Morgen vom Bett zum Kühlschrank ist privat. Und die Risiken in meiner privaten Wohnung trage ich allein und nicht mein Arbeitgeber. Stolpere ich danach aber über mein Laptopkabel, weil mein Chef mir telefonisch gesagt hat, ich soll ihm eine E-Mail schreiben, liegt das im Interesse meiner Firma. Also greift die gesetzliche Unfallversicherung. 

Unterbreche ich meine Arbeit, um zwischendrin eine Stunde Sport zu machen, falle dabei vom Stepper und breche mir dabei ein Bein, hat das nichts mit Arbeit zu tun und ist privat. Die Berufsgenossenschaft muss nicht zahlen. All das hat das Bundessozialgericht so entschieden.

SWR1: Bei der Arbeit daheim steigen zum Beispiel die Stromkosten, weil ich dort mehr Zeit verbringe. Bekomme ich das Geld dafür wieder? 

Wolf: Solche Fragen gehören unbedingt in den Arbeitsvertrag oder in die Vereinbarung, mit der sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Homeoffice einigen. Das kann ich von vornherein klar regeln, ob solche Aufwendungen erstattet werden und es gibt keinen Streit.

Wenn ich dies versäumt habe, gilt grundsätzlich: Wer Aufwendungen hat, die im Interesse des Betriebs liegen, der hat auch einen Anspruch auf Kostenerstattung. Aber Kosten, die ich daheim sowieso zahlen muss - wie für den Internetanschluss - bleiben Sache des Arbeitnehmers. Höhere Stromkosten, liegen zwischen dem Betriebsinteresse und privater Verantwortung. Wer höhere Stromkosten ersetzt haben will, sollte das Gespräch mit seinem Arbeitgeber suchen.

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