An "Halloween" ist es für viele Tradition, sich als Hexe, Zombie oder Vampir zu verkleiden und von Tür zu Tür zu ziehen und zu rufen "Süßes oder Saures", oder wie es im englischsprachigen Raum heißt: "Trick oder Treat".
Wer nicht aufmacht oder keine Süßigkeiten verteilt, muss mit Streichen rechnen: Vielleicht wird das Auto mit Klopapier eingewickelt oder eine Türklinke beschmiert – aber wenn der Autolack zerkratzt, oder ein Schimpfwort an die Hauswand geschmiert wird, geht das zu weit. Aber wie sollte man in solchen Fällen vorgehen? Das hat Jutta Kaiser aus der SWR-Wirtschaftsredaktion für euch zusammengefasst.
Zahlt die Versicherung bei Halloween-Schäden? Wenn ich durch Halloween-Streiche einen Schaden habe – was muss ich tun?
Wenn ich live mitkriege, dass da vor meiner Haustür ein Streich aus dem Ruder läuft, dann würde ich den- oder diejenigen zur Rede stellen. Vielleicht sind es Kinder aus der Nachbarschaft und ich kann bei den Eltern klingeln. Je nach Alter haften die für ihre Kinder – zumindest, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Vielleicht sind die Täter aber auch Fremde oder sie rennen direkt weg – dann kann ich versuchen, Fotos oder Videos zu machen.
Falls es Zeugen gibt, kann ich die nach ihren Kontaktdaten fragen und dann den Schaden bei der Polizei anzeigen und dokumentieren – also zum Beispiel den zerkratzten Autolack oder die beschmierte Wand fotografieren.
Was, wenn ich einen Halloween-Schaden erst später bemerke?
Dann kann ich versuchen, das Geld für die Reparatur über meine eigenen Versicherungen zu bekommen. Bei einer beschmierten Hauswand oder einem verklebten Türschloss kommt die Wohngebäudeversicherung infrage. Beim zerkratzten Auto, einer eingeschlagenen Fahrzeugscheibe oder einem demolierten Reifen ist die KFZ-Kaskoversicherung der richtige Ansprechpartner.
Wie sind die Chancen, dass ich den Halloween-Schaden ersetzt bekomme?
Das kommt darauf an, wie gut ich abgesichert bin. In den Versicherungstarifen sollte Vandalismus eingeschlossen sein. Bei der Auto-Versicherung ist das bei der Vollkaskoversicherung der Fall. Allerdings haben viele eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart – meistens 150 oder 300 Euro – darauf bleibt man dann sitzen.
Manche Menschen können auch ihre eigene Haftpflichtversicherung anfragen. Es gibt Tarife, die den sogenannten "Forderungsausfall" abdecken – also wenn eigentlich jemand anderes zahlen müsste, es aber nicht tut.
Was sind die Unterschiede bei Halloween-Schäden durch Kinder und Jugendliche?
Ganz kleine Kinder bis sieben Jahre sind nicht haftbar zu machen und damit auch nicht deren Eltern, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Aber Teenager gehen normalerweise allein raus und lassen sich vielleicht zu einer unbedachten Aktion hinreißen.
Auch da kommt es auf die Umstände und das Alter an. Je reifer ein Kind ist, desto eher muss es dann auch selbst haften. Normalerweise springt dabei aber die Familien-Haftpflichtversicherung ein. Damit es erst gar nicht zum Schadensfall kommt, sollten Eltern ihre Kinder vorab auf mögliche Konsequenzen von Halloween-Streichen aufmerksam machen.
Ihnen also zum Beispiel erklären, dass Eier an Hauswände werfen oder Böller im Briefkasten nicht okay sind. Solche Aktionen sollte man weder anzetteln noch mitmachen, nur weil andere aus der Clique das vielleicht lustig finden.