Ursprünglich ging es beim Solidaritätszuschlag darum, die Kosten von Wiedervereinigung und den Aufbau Ost zu bewältigen. Doch auch nach dem Ende des „Solidarpakts II“ im Jahr 2019 wird der Soli immer noch erhoben - inzwischen aber nur noch von rund 10 Prozent der Steuerzahler, die überdurchschnittlich gut verdienen. Abgeordnete der FDP halten das für verfassungswidrig und klagten vor dem Bundesverfassungsgericht. Nun wurde über die Klagen verhandelt.