Stephanie Dilba ist Fußballfan und Fanaaktivistin. Deshalb ist sie in den Fokus der Polizei geraten. Bei einer Datenabfrage erfährt sie, dass die Polizei Bayern Daten über sie gesammelt hat: Name, Fanclub, wie oft sie zu gewaltbereiten Fans Kontakt hatte. Und dass, obwohl sie sich noch nie strafbar gemacht hat. Die Polizei wiederum ist bei ihrer Arbeit auf Informationen angewiesen. Eine wichtige Stelle: Das Bundeskriminalamt. Dort werden bundesweit und für alle Länder zentral Daten über gewaltgeneigte Fußballfans, über politischen Extremismus, über Beschuldigte und Verurteilte und viele mehr gespeichert. Und alle können darauf zugreifen, damit etwa die Polizei in Bayern weiß, wer schon mal in Hessen aufgefallen ist. Doch wo ziehen die Grundrechte die Grenze? Darüber hat Anfang Oktober das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Alena Lagmöller bespricht die Entscheidung mit Clemens Arzt, Gründungsdirektor des Instituts für öffentliche und private Sicherheit der HWR Berlin (FÖPS Berlin).