Grundsätzlich kommt bei Hagelschäden die freiwillige Teilkaskoversicherung auf.
Keine Frist zur Meldung eines Hagelschadens
Es gibt keine Frist zur Meldung eines solchen Schadens bei der Versicherung, Sie sollten dennoch zügig handeln.
Reparatur erst nach Freigabe durch den Gutachter
Um den Schaden einzuschätzen, wird ein Gutachter bestellt, der die Reparaturkosten schätzt. Erst nach der Begutachtung erteilt der Gutachter die Freigabe zur Reparatur des Autos in einer Werkstatt.