Die Regelung im neuen Bußgeldkatalog ist eindeutig: Beim Überholen von Radfahrern (oder auch Fußgängern und E-Scooter-Fahrern) müssen innerorts mindestens eineinhalb Meter Abstand eingehalten werden, außerhalb der Ortschaften zwei Meter. Wer sich nicht daran hält, muss mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.
Beim Abstand halten spielen aber natürlich immer beide Seiten eine Rolle. So hat uns SWR1 Hörer und Autofahrer Christian Müller beispielsweise geschrieben:
Wie werden die Abstandsregeln überwacht?
„Die Überwachung kann per Video erfolgen oder durch die Beobachtung einer Polizeistreife“, sagt Frank Belz vom Heilbronner Polizeipräsidium.
Wird man als Fahrradfahrer bedrängt oder geschnitten, kann man bei der Polizei Anzeige erstatten. Wichtig ist dabei möglichst genaue Angaben zum Ablauf machen zu können und sich das Kfz-Kennzeichen zu notieren.
Andersrum ist es ähnlich: Verhält sich ein Fahrradfahrer nicht korrekt und provoziert beispielsweise eine gefährliche Situation, sollte man als Autofahrer versuchen, den Radfahrer anzusprechen und nach seinen Personalien fragen, meint der Polizist. Auch in diesem Fall kann man Anzeige erstatten.