Jede:r hat sich auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass andere Besucher:innen und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Hierzu zählt insbesondere den Veranstaltungsablauf nicht zu stören, keine Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände anzuzünden, keine Anlagen und Einrichtungen zu beschädigen, zu beschmieren oder zu entfernen, Absperrungen nicht zu umgehen und nicht außerhalb der Toiletteneinrichtungen seine Notdurft zu verrichten.
Bei einem Verstoß kann der/die Besucher:in aus der Veranstaltung verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.
Den Anweisungen des Veranstalters, delegiert an die Produktions- und Aufnahmeleitung, sowie des Ordnungsdienstes, sind Folge zu leisten; dies beinhaltet auch die Zuweisung der Plätze.