Eine Mehrheit der Berliner*innen hat via Volksentscheid für den Plan gestimmt, große Wohnkonzerne der Stadt mit insgesamt 240.000 Wohnungen zu Gemeineigentum zu machen. Streng genommen geht es dabei nicht ums Enteignen, sondern ums Vergesellschaften. Aber was bedeutet das genau? Und welche rechtlichen Probleme müssen dabei gelöst werden? Justizreporter Max Bauer spricht darüber mit Verfassungsexperten und einer Aktivistin.