Wer in einem Strafverfahren rechtskräftig freigesprochen wird, darf für dieselbe Tat nicht noch einmal angeklagt werden. Auch nicht, wenn man Jahre später neue Beweise findet. Das hat das Bundesverfassungsgericht diese Woche entschieden und damit die umstrittene Reform der Strafprozessordnung aus dem Jahr 2021 gekippt. Warum die Richter*innen in Karlsruhe so entschieden haben, welcher Fall dem Urteil zugrunde lag und ob die Entscheidung gerecht ist, darüber sprechen die Justizreporter Klaus Hempel und Kolja Schwartz