Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts kursiert am Abend vorher durch die sozialen Netzwerke aufgrund eines „technischen Fehlers“. Das hat bei den Justizreporter*innen aus Karlsruhe für einige Aufregung und eine gemeinsame Nachtschicht gesorgt. Wie kam dieser Fehler zustande? Ist das Urteil echt? Und was bedeutet der Umstand für die weitere Berichterstattung. Justizreporter Fabian Töpel befragt seine Kolleg*innen Gigi Deppe und Frank Bräutigam, wie sie diese aufregende Nacht erlebt haben und was das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedeutet. 2023 hatte der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Koalition ein neues Wahlrecht beschlossen. Unter anderem wurde die sogenannte Grundmandatsklausel gestrichen, von der bisher vor allem CSU und die Linke profitiert haben. Diese fühlten sich benachteiligt und klagten gegen das neue Bundeswahlgesetz vorm Bundesverfassungsgericht. Nun hat der Zweite Senat sein Urteil verkündet: Das Bundeswahlgesetz ist überwiegend verfassungsgemäß. Die 5%-Sperrklausel ist derzeit aber verfassungswidrig. Bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber gilt bis auf Weiteres die Grundmandatsklausel fort.