Es war ein Ryanair-Flug von Griechenland nach Litauen – über den Luftraum von Belarus. Kurz bevor das Flugzeug den Luftraum über Belarus verlassen konnte, wird der Besatzung von den dortigen Behörden mitgeteilt, dass an Bord eine Bombe versteckt sei. Das Flugzeug sollte umdrehen und in Minsk zwischenlanden. Eine Bombe wurde an Bord nicht gefunden. Dafür aber ein oppositioneller Blogger. Er und seine Freundin werden während der Zwischenlandung festgenommen.
Der Vorfall ist beispielslos. Aber was genau ist da eigentlich passiert? War das eine staatliche Flugzeug-Entführung? Wann darf ein Staat ein Flugzeug über seinem Luftraum zur Landung zwingen? Welche rechtlichen Konsequenzen kann das Vorgehen von Belarus haben? Justizreporterin Claudia Kornmeier spricht darüber mit Stephan Hobe, Professor für Luftfahrtrecht an der Universität Köln.