Es gibt ein Recht, selbstbestimmt zu sterben. Das umfasst auch die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und sich dabei von anderen helfen zu lassen. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht vor fast genau einem Jahr das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe gekippt. Im Gerichtssaal wurde damals sogar applaudiert. Wir haben das Urteil ausführlich in unserer allerersten Podcast-Folge besprochen. Aber was hat sich seitdem getan? Wie hat Berlin auf die Schelte aus Karlsruhe reagiert? Justizreporter Kolja Schwartz spricht darüber mit Katrin Helling-Plahr, Fachanwältin für Medizinrecht und Bundestagsabgeordnete der FDP. Aber auch mit einem der Kläger, der die Suizidhilfe selbst in Anspruch nehmen möchte und dafür in Karlsruhe gekämpft hatte.