Schwangerschaftsabbrüche sollen in der Frühphase nicht mehr grundsätzlich strafbar sein – das empfiehlt eine Expertenkommission der Bundesregierung. Auch international nimmt die Debatte um Abtreibungen wieder Fahrt auf, mit gegenläufigen Tendenzen. Während Frankreich die „Freiheit auf Abtreibung“ in der Verfassung verankert, übertreffen sich konservativ regierte US-Bundesstaaten mit immer strengeren Abtreibungsverboten. In Deutschland galt die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche lange als befriedet. Denn Abtreibungen sind zwar im Strafgesetzbuch geregelt – bleiben aber in den allermeisten Fällen straffrei. Wie es zu dieser widersprüchlich anmutenden Regelung gekommen ist, welche Grundlagen das Bundesverfassungsgericht mit seinen Entscheidungen aus 1975 und 1993 gelegt hat und was genau die Expertenkommission der Bundesregierung vorschlägt, darüber spricht die Justizreporterin Alena Lagmöller mit Laura Klein, wissenschaftlicher Mitarbeiterin und Habilitandin an der Universität Mainz.