Sie warben damit, über ihre Server könne man alles verbreiten, außer Kinderpornographie und Terrorismus. Und sie sicherten ihren Kunden zu, sie immer online zu halten und vor staatlichem Zugriff zu schützen - die Bertreiber des so genannten Cyberbunkers. In einem ehemaligen Nato-Bunker hatten sie ihr Rechenzentrum aufgeschlagen. Etwa 250.000 Straftaten waren dann von ihren Kunden über die Server im Darknet begangen worden. Das Landgericht Trier hatte die Betreiber 2021 wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Stefanie Georgi ist Richterin am Landgericht Trier. Sie war Berichterstatterin in dem Verfahren, hat also maßgeblich an dem Urteil mitgewirkt. Justizreporter Kolja Schwartz spricht mit ihr über das Urteil, die Schwierigkeiten des Verfahrens und die Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs dazu.