Das Bundesverfassungsgericht hat eine Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung aus dem Jahr 2018 für nichtig erklärt. 25 Millionen Euro mehr für die Parteien hatten Union und SPD bewilligt. Die Obergrenze für das, was alle Parteien vom Staat bekommen, wurde von 165 auf 190 Millionen Euro erhöht. Warum gibt es eine solche „absolute Obergrenze“? Welche Vorgaben macht Karlsruhe, wenn der Bundestag die Finanzen der Parteien aufstocken will? Und müssen die Parteien jetzt Geld an die Bundestagsverwaltung zurückzahlen? Die Justizreporter Klaus Hempel und Max Bauer haben über das Urteil aus Karlsruhe aktuell berichtet und sprechen jetzt nochmal über die Hintergründe und Grundsätze der Parteienfinanzierung.