Vor einem halben Jahr hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Impfpflicht gegen das Coronavirus für Mitarbeitende im Gesundheitswesen ist mit den Grundrechten vereinbar. Das heißt, wer sich nicht impfen lassen will, muss mit einem Bußgeld oder einem Tätigkeitsverbot rechnen. Ende des Jahres wird diese einrichtungsbezogene Impfpflicht voraussichtlich auslaufen. Was hat die Regelung für Pflegedienste bedeutet? Wie wurde sie umgesetzt? Justizreporterin Claudia Kornmeier hat sich umgehört bei einer wöchentlichen Demo von Pflegenden in Durmersheim und zieht mit ihrem Kollegen Fabian Töpel Bilanz.