Gegen große Firmen vor Gericht zu ziehen ist für viele Verbraucher*innen zu zeitaufwendig und zu risikoreich. Da kann es attraktiv sein, mögliche Ansprüche von einem Rechtsdienstleister durchsetzen zu lassen - gegen Erfolgshonorar, dafür ohne Kostenrisiko. Im Dieselskandal hat ein Rechtsdienstleister in "Sammelklagen" mögliche Ansprüche von teilweise über zehntausend Verbraucherinnen und Verbraucher gebündelt vor Gericht gebracht. Doch ist dieses Geschäftsmodell überhaupt zulässig? Was der Bundesgerichtshof jetzt dazu entschieden hat und welche Auswirkungen das für Verbraucher*innen und die Gerichte hat, darüber sprechen die Justizreporter*innen Claudia Kornmeier und Fabian Töpel mit Ronny Jahn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.