1 bis 3 Euro Stundenlohn - so wenig verdienen Inhaftierte, die im Gefängnis arbeiten. Sieht so ein fairer Lohn für produktive Arbeit aus? Mit dieser Frage hat sich das Bundesverfassungsgericht beschäftigt und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: nein. Denn hier geht es nicht nur um den Wert der Arbeit, sondern auch um das Resozialisierungsgebot, welches aus dem Grundgesetz folgt. Den Gefangenen soll nämlich auch der Wert „ehrlicher“ Arbeit vor Augen geführt werden. Außerdem sollen sie die Chance erhalten, Schulden zu tilgen, Unterhalt zu zahlen und Täter-Opfer-Ausgleich zu leisten. Die Justizreporter*innen Christoph Kehlbach und Caroline Greb haben für euch hinter die Kulissen des Justizvollzugs geschaut. Sie haben mit Inhaftierten, einer JVA-Leiterin und Manuel Matzke von der Gefangenengewerkschaft gesprochen und erklären, was die Richter*innen aus Karlsruhe jetzt vom Gesetzgeber fordern.