Der sächsische AfD-Politiker Jens Maier saß mehrere Jahre als Abgeordneter im Bundestag und wollte anschließend wieder als Richter arbeiten. Maier war früher Obmann des Flügels der AfD, der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde. Außerdem fiel er durch rassistische Äußerungen auf. Welche Maßstäbe gelten, wenn man rechtsextreme Richter aus dem Dienst entfernen möchte? Welche Möglichkeiten hat der Rechtsstaat, sich gegen rechtsextreme Strömungen in der Justiz zu wehren? Darüber sprechen die Justizreporter Fabian Töpel, Nikolai Vack und Max Bauer mit dem Richter Ruben Franzen. Er engagiert sich in der Neuen Richtervereinigung und war lange Mitglied im Richterdienstgericht in Sachsen.
Die gesamte Urteilsverkündung könnt ihr hier sehen: https://www.youtube.com/watch?v=VEI8VV8qmhI&t=1s