Das Bundesverfassungsgericht prüft immer wieder Polizei- und Verfassungsschutzgesetze von Bund und Ländern. Häufig geht es um Befugnisse, die der Polizei oder den Geheimdiensten ihre Arbeit erleichtern sollen. Die Kehrseite davon sind Eingriffsmöglichkeiten in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger. Dabei stellt sich stets die Frage: Wie weit darf der Staat gehen, wenn er die Sicherheit seiner Bevölkerung schützt? Auch das Bundeskriminalamtsgesetz war in Karlsruhe auf dem Prüfstand – und wurde für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Justizreporterin Alena Lagmöller hat mit Clemens Arzt, Gründungsdirektor des Instituts für öffentliche und private Sicherheit der HWR Berlin (FÖPS Berlin), über das Bundeskriminalamt, Polizeidatenbanken und die Frage, warum so viele Polizeigesetze in Karlsruhe gekippt werden, gesprochen.