Wer in Deutschland wegen einer Straftat im Zusammenhang mit Drogen oder Alkohol verurteilt wird und einen Hang zu solchen berauschenden Mitteln hat, wird in eine Entziehungsklinik geschickt. Die Kritik daran: Die Gerichte neigen dazu, zu schnell Unterbringung in einer Entzugsklinik anzuordnen. Dadurch werden die Kliniken immer voller, das Personal überforderter, die Stimmung unter den Untergebrachten gereizter. Aber wie kann dem entgegengewirkt werden? Bringt die angekündigte Reform des § 64 StGB eine Entlastung der Kliniken mit sich? Justizreporter Bernd Wolf spricht darüber mit Timo Stukenberg, der für das Thema auch vor Ort in den Entziehungskliniken recherchiert hat.