Der BGH hat ein weiteres wichtiges Urteil zum Diesel-Skandal gefällt, das die Position von Verbrauchern deutlich stärkt: Diesel-Käufer können grundsätzlich Schadensersatz geltend machen, wenn in ihren Autos eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Experten sprechen von sogenannten „Thermofenstern“, die dafür sorgen, dass bei bestimmten Temperaturen die Reinigung der Abgase gedrosselt oder ganz heruntergefahren wird. Der BGH hat in seinem Urteil sehr genaue Vorgaben gemacht, unter welchen Umständen geschädigte Autokäufer Ansprüche durchsetzen können. Ist dies der Fall, können sie 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zurückverlangen. Vorausgegangen waren wichtige Entscheidungen des EuGH in Luxemburg zu den Thermofenstern, die den BGH dazu gebracht haben, seine Rechtsprechung zu ändern. Bisher hatte der BGH Ansprüche verneint. Die Justizreporter Max Bauer und Klaus Hempel erläutern das Urteil und schildern, wie groß die Chancen auf Schadensersatz tatsächlich sind und was in den unteren Instanzen nun geprüft werden muss – dort sind bundesweit zehntausende Klagen anhängig. Weiteres Thema: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde im Zuge des Diesel-Skandals zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Vorausgegangen war ein sogenannter Deal zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, der für heftige Kritik sorgte.