Mindestens zehn Menschen hat die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) aus rassistischen Motiven umgebracht – zehn Jahre nach dem Auffliegen der Rechtsextremisten hat der Bundesgerichtshof nun die Verurteilungen von Beate Zschäpe und zwei Mitangeklagten schriftlich bestätigt. Zschäpe hat nie geschossen und war auch nie mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am Tatort - trotzdem wurde sie als Mittäterin verurteilt. Warum das möglich war und was die Höchststrafe lebenslang bei "besonderer Schwere der Schuld" bedeutet - darüber sprechen die Justizreporter*innen Claudia Kornmeier und Bernd Wolf. Und: War es das jetzt mit der juristischen Aufarbeitung des NSU-Komplexes? Oder wird der Bundesgerichtshof doch noch verhandeln? Und ermittelt die Bundesanwaltschaft weiter?