Seit dem 1. April darf in Deutschland legal gekifft werden. Um die „Legalisierung light“ gab es gerade im Endspurt des Gesetzgebungsprozesses einiges Getöse. Nun sind die Anbauvereinigungen an den Start gegangen, die Justiz musste tausende Altfälle prüfen und der Bundesgerichtshof hat mit seinen Urteilen zur sogenannten „nicht geringen Menge“ für Aufsehen gesorgt. Noch dazu kommt, dass Bayern tätig geworden ist und ein „Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz“ an den Start gebracht hat. Grund genug für die Justizreporter*innen Alena Lagmöller und Alexander Holzer diese neuen und neusten Entwicklungen mal genau in den Blick zu nehmen. Dazu sprechen sie mit Florian Söllner vom Cannabis Social Club Nürnberg, Rechtsanwältin Julia Seestädt von der Cannabis Kanzlei und Simon Pschorr von der Neuen Richtervereinigung.