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BGH bestätigt Wucher-Urteil gegen Pfando

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Das Unternehmen Pfando kauft Verbrauchern mit Geldsorgen ihr Auto ab. Sie bekommen dafür in der Regel eine Summe, die deutlich unter dem Marktwert des Autos liegt. Anschließend mieten sie das Auto zurück und dürfen es weiterfahren. Viele Verbraucher haben sich darauf eingelassen, weil sie hofften, dass sie das Auto zurückkaufen können. Kunden haben gegenüber der ARD versichert, dass sie in den Filialen darüber falsch beraten wurden. Pfando hatte dies bestritten. In einem Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass der Vertrag, den Pfando mit einem Kunden vereinbart hatte, sittenwidrig war und es sich um Wucher gehandelt habe. Der BGH hat diese Entscheidung nun höchstrichterlich bestätigt. Justizreporter Klaus Hempel spricht mit seinem Kollegen Philip Raillon über die Geschäftspraxis von Pfando und das Urteil aus Karlsruhe.

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