Darf der Verfassungsschutz die AfD beobachten? Darüber wird seit Jahren gestritten. Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Woche geurteilt und sieht bei der AfD "tatsächliche Anhaltspunkte" für extremistische Bestrebungen. Frank Bräutigam war vor Ort und berichtet im Gespräch mit Justizreporterkollege Christoph Kehlbach von einer mündlichen Verhandlung, die auf der Messe Köln stattfand.