Julia aus dem Ahrtal hat die Hochwasserkatastrophe vor einem Jahr hautnah miterlebt, musste zusehen, wie ihr Haus überflutet wurde. Dass so etwas in ihrer Heimat passieren könnte, hätte sie nie gedacht.
Schon vor dem Unglück hat sie sich für den Klimaschutz engagiert, war bei „Fridays for Future“ aktiv. Doch was sie an der Ahr erleben musste, hat ihre Sicht auf die Klimapolitik nochmals verändert: Die Politik mache zu wenig für den Klimaschutz.
Julia sieht ihre Zukunft durch den Klimawandel gefährdet und damit auch ihre grundlegenden Menschenrechte. Unter anderem fragt sie sich: Wo sollen Menschen wie sie in Zukunft leben, wenn durch die Klimakrise ganze Gebiete praktisch unbewohnbar werden?
Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Deshalb klagt die Siebzehnjährige zusammen mit fünf anderen jungen Menschen aus ganz Europa vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Eine Anwältin aus Paris vertritt die Gruppe vor dem Gerichtshof in Straßburg. Mehrere europäische Organisationen unterstützen die Klage.
Ziel der Klage ist es, dass der Gerichtshof anerkennt, dass der kaum bekannte Energiecharta-Vertrag (ECT) in seiner jetzigen Form mit der Energiewende unvereinbar ist. Den Vertrag haben Anfang der 90er jahre alle damaligen EU-Staaten unterschrieben, auch Deutschland. Die Charta sollte Investitionen in neuen Demokratien mit unsicherer Rechtslage schützen. Doch da der Vertragstext laut Ansicht der Kläger nicht eindeutig formuliert ist, könnten Energieunternehmen ihn bis heute nutzen, um die Unterzeichner vor internationalen Schiedsgerichten auf milliardenhohe Entschädigungen zu verklagen, wenn der Gesetzgeber neue Klimamaßnahmen beschließt. Dies könnte nach Ansicht der Kläger dazu führen, dass die Unterzeichnerstaaten aus Angst vor hohen Entschädigungsforderungen geplante Klimagesetze aussetzen oder aufweichen.
Durch die Klage sollen die Staaten dazu verpflichtet werden, die durch den Energiecharta-Vertrag geschaffenen Hindernisse zu beseitigen und die Klimaziele einzuhalten. Der Europäische Gerichtshof prüft nun, ob der Antrag zugelassen wird.
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