Förmliche Programmbeschwerden gemäß § 11 SWR Staatsvertrag, wonach die konkrete Verletzung von Programmgrundsätzen behauptet wird, können in einem förmlichen Beschwerdeverfahren beim Rundfunkrat geltend gemacht werden. Eine förmliche Programmbeschwerde muss sich auf eine bereits ausgestrahlte Sendung oder einen bereits gesendeten Beitrag beziehen.