Aufgaben der Landesrundfunkräte
Die Landesrundfunkräte beraten den*die Intendant*in und den*die Direktor*in der Landessender bei der Gestaltung der Landesprogramme. Des Weiteren beraten sie den Haushaltsplanentwurf. Die Landesrundfunkräte wählen die jeweiligen Direktor*innen der Landessender Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auf Vorschlag des*der Intendant*in. Sie werden für die Dauer von fünf Jahren aus den dem jeweiligen Land zuzuordnenden Mitgliedern des Rundfunks- und Verwaltungsrats gebildet.
Baden-Württemberg
Rheinland-Pfalz
Sitzungsunterlagen
Termine, Tagesordnungen, Protokolle | Landesrundfunkrat und Landesprogrammausschuss RP
Sitzungsunterlagen
Termine, Tagesordnungen, Protokolle | Landesrundfunkrat und Landesprogrammausschuss BW
Sitzungsunterlagen