Gremien

Landesrundfunkräte Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

Stand

Die Landesrundfunkräte üben Kontrollrechte aus über die jeweiligen Landesprogramme in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, die von dem*der Direktor*in des Landessenders verantwortet werden.

Aufgaben der Landesrundfunkräte

Die Landesrundfunkräte beraten den*die Intendant*in und den*die Direktor*in der Landessender bei der Gestaltung der Landesprogramme. Des Weiteren beraten sie den Haushaltsplanentwurf. Die Landesrundfunkräte wählen die jeweiligen Direktor*innen der Landessender Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auf Vorschlag des*der Intendant*in. Sie werden für die Dauer von fünf Jahren aus den dem jeweiligen Land zuzuordnenden Mitgliedern des Rundfunks- und Verwaltungsrats gebildet.

Baden-Württemberg

Rheinland-Pfalz

Sitzungsunterlagen

Stand
Autor/in
SWR