Die Landesregierung von Baden-Württemberg ist das Leitungsorgan der Exekutive des Landes Baden-Württemberg. Die Landesregierung vollzieht insbesondere die vom Landesparlament beschlossenen Gesetze und führt die Landesverwaltung. Sie ist darüber hinaus allgemein zur politischen Staatsleitung berufen und hat beispielsweise großen Einfluss auf die Gesetzgebung (auch im Bund).