Das Stockacher Narrengericht

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Es gehört zu den Höhepunkten der schwäbisch-alemannischen Fastnacht, zahlreiche Angeklagte wurden dort bereits verurteilt und es ist das älteste seiner Art: Das Stockacher Narrengericht.

Geschichte reicht bis ins 14. Jahrhundert zurück

Das "Hohe Grobgünstige Narrengericht zu Stocken", kurz das Stockacher Narrengericht, gehört zu den ältesten seiner Art und findet jedes Jahr am Schmotzigen Dunschtig statt. Seine Geschichte reicht bis ins 14. Jahrhundert auf den angeblich gebürtigen Stockacher Hofnarren Hans Kuony zurück.

Dieser soll Erzherzog Leopold I. von Österreich vor einem Feldzug gegen die Schweizer Eidgenossenschaft gewarnt haben. Doch seiner Warnung wurde kein Glauben geschenkt. Nach der Niederlage 1315 in der Schlacht am Morgarten sei dem Erzherzog dann klar geworden, dass er besser auf den Rat hätte hören sollen.

Einlösung des Versprechens

Als Anerkennung für den Hofnarren soll diesem gestattet worden sein, einmal jährlich in seiner Heimatstadt ein Narrengericht abhalten zu dürfen. Da Leopold I. jedoch starb, bevor die Angelegenheit geregelt werden konnte, forderte Hans Kuony von Erzherzog Albrecht dem Weisen die Einlösung des Versprechens, der ihm dieses dann 1351 auch gewährte.

Aufbewahrt worden sein soll die Urkunde in der Säule eines Brunnens in Stockach. Der Wahrheitsgehalt dieser Sage ist allerdings unklar. Fakt ist: Erstmals Erwähnung findet Hans Kuony 1400 in der Dichtung "Der Ring", von Heinrich Wittenwiler. Tatsächlich gibt es auch eine Urkunde, verwahrt in der Säule eines Brunnens, die auf dieses Geschehen Bezug nimmt.

Zeitweiliges Verbot

Im 18. Jahrhundert war das Stockacher Narrengericht zeitweilig verboten und zu Beginn des 19. Jahrhundert gab es gar keine Sitzungen, aber als Bestandteil der Fasnet wurde es nach dem Ersten Weltkrieg wiederbelebt. Das Gericht besteht aus 21 Mitgliedern unter der Leitung eines Narrenrichters und seines Stellvertreters, dem Laufnarrenvater. Weiterhin gibt es die Rolle des Narrenschreibers, Säckelmeisters, Pritschenmeisters, Ordenmeisters, Kämmerers, des Archivars und des Zeugmeisters.

Strafen werden in "Eimern Wein" entrichtet

Wie in früheren Jahrhunderten üblich, treten bei den Verhandlungen zunächst Kläger und Fürsprech auf. Dann kommt der Angeklagte selbst zu Wort. Einen Schuldspruch gibt es fast immer und die Strafen müssen gemäß der Satzung des Narrengerichts in "Eimern Wein" entrichtet werden.

Die Angeklagten des Stockacher Narrengerichts sind immer Prominente aus der Landes- und Bundespolitik. Sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel musste 2001 in ihrer Funktion als CDU-Chefin bereits vor das Stockacher Narrengericht.

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SWR