Artikel 5 Das Grundgesetz - Artikel 5: Meinungsfreiheit - Wissen - SWR Kindernetz
Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft.
Niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden
Ein Tatort mit Raffinesse und Witz sagt SWR3 Tatort-Checker Stefan Scheurer. Hier die Tatort-Kritik „Die Nacht der Kommissare“ lesen!
Am ersten Juniwochenende haben in Baden-Württemberg und ganz Deutschland viele Menschen unter dem Motto "Black Lives Matter" gegen Rassismus protestiert.