Artikel 5 Das Grundgesetz - Artikel 5: Meinungsfreiheit - Wissen - SWR Kindernetz
Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft.
Niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden
Autokorso, Bengalos, Public Viewing: Diese Regeln gelten bei der Europameisterschaft in Rheinland-Pfalz
Am ersten Juniwochenende haben in Baden-Württemberg und ganz Deutschland viele Menschen unter dem Motto "Black Lives Matter" gegen Rassismus protestiert.