Frau streichelt Hund, Hund beißt zu, Hundehalter muss zahlen – so lässt sich die Geschichte in wenigen Worten zusammenfassen. Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hat einer jungen Frau aus Ludwigshafen ein volles Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem ihr ein Hund in das linke Ohr gebissen hatte. Ein wichtiger Punkt zur Urteilsfindung: Beißer und Gebissene kannten einander.
Vom Rottweiler gebissen: Ohr muss genäht werden
Die Frau war laut Gericht bei einer Freundin zu Besuch und sie saßen gemeinsam in der Küche. Mit dabei: der Rottweiler des Bruders der Freundin, mit dem die Frau schon zuvor gespielt und gekuschelt hatte. Als sie sich an diesem Nachmittag zu dem Hund hinunterbeugte, war der offenbar nicht in Kuschelstimmung: Er biß der Frau ins linke Ohr. Die Wunde musste mit zahlreichen Stichen genäht werden. Sie verklagte anschließend den Bruder ihrer Freundin.
Hundehalter: Sie hatte zumindest Mitschuld
Der Besitzer des Hundes argumentierte, die Frau habe sich doch selbst zu dem Rottweiler hinuntergebeugt und ihn auch noch beim Fressen gestört. Davor habe er, der Bruder, sie vorher gewarnt. Sie sei also zumindest zum Teil selbst schuld.
Das Gericht sah das anders: Im Einzelfall könne es ja durchaus sein, dass jemand, der gebissen wird, eine gewisse Mitschuld trägt. In diesem Fall allerdings habe die Frau mit dem Biss nicht rechnen können, argumentierten die Richter. Schließlich habe sie ja auch zuvor mit dem Hund ohne Probleme spielen und kuscheln können.
Landgericht Frankenthal: Schmerzensgeld für Frau aus Ludwigshafen
Dass sie gewarnt worden ist, den Rottweiler besser in Ruhe fressen zu lassen, lässt sich laut Gericht nicht beweisen. Fazit: Der Hundehalter muss der Frau ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro zahlen.