Der Mann hatte das Land Baden-Württemberg als Eigentümer des Biergartengeländes verklagt. Er forderte unter anderem 60.000 Euro Schadenersatz. Das Gericht sagte, das Land sei der Verkehrssicherungspflicht durch regelmäßige Baumkontrollen nachgekommen und wies die Klage ab. In der Urteilsbegründung hieß es, der Abbruch der 180 Jahre alten Linde in einer Höhe von etwa vier Metern sei nicht vorhersehbar gewesen. Eine Windböe hatte damals den Baum erfasst und abgebrochen. Der Mann ist seit dem Unfall im Biergarten arbeitsunfähig.
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