Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Bundesverwaltungsgericht hat entschieden

Klage des BUND Naturschutz gegen Therme Lindau zulässig

Stand

Die Klage des BUND Naturschutz (BN) Bayern gegen die Baugenehmigung der längst fertiggestellten Therme Lindau ist zulässig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag entschieden, dass die Klage des BUND Naturschutz in Bayern gegen die Baugenehmigung der Therme Lindau zulässig ist. Nun muss sich erneut der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit dem Fall befassen. Er hatte die Klage gegen den Bebauungsplan der Therme 2018 abgelehnt, mit der Begründung, der Bau der Therme Lindau sei schon zu weit fortgeschritten.

Darf man nach Baubeginn gegen ein Bauvorhaben klagen?

Zuvor hatte ein Gericht entschieden, der BN sei nicht befugt zu klagen. Das sieht das Bundesverwaltungsgericht anders. Umweltverbände hätten das Recht gegen Bauvorhaben zu klagen, wenn diese schon umgesetzt werden.

Der BUND Naturschutz will am Beispiel der Therme Lindau ein grundsätzliches Klagerecht klären lassen. Es geht darum, ob Umweltverbände auch klagen dürfen, wenn Bauvorhaben sehr kurzfristig umgesetzt werden.

 

Lange Widerstand gegen Bau der Therme

Die Therme Lindau ist seit Sommer 2021 geöffnet. Gegen ihren Bau gab es jahrelang Widerstand von Anwohnern, aber eben auch vom BN. Dieser klagte insgesamt zweimal, weil die Therme im Landschaftsschutzgebiet "Bayrisches Bodenseeufer" liegt und unter anderem an ein europäisches Vogelschutzgebiet grenzt. Innerhalb weniger Stunden sei 2018 der Bauplan veröffentlicht, die Baugenehmigung ausgehändigt und mit den Bauarbeiten begonnen worden, so der BUND Naturschutz in Bayern.

Er wollte im Eilverfahren einen Baustopp erzwingen, doch das Verwaltungsgericht Augsburg und der Bayrische Verwaltungsgerichtshof in München lehnten ab. Es seien mit Baggern Fakten geschaffen worden, so etwas solle künftig verhindert werden, heißt es seitens des BUND Naturschutz in Bayern. Mit der Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht will er das erreichen.

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