Die Causa Gil Ofarim hat in den letzten Monaten für viel Wirbel gesorgt. Erst der angebliche antisemitische Übergriff. Später dann der Verdacht: Den könnte es so nicht gegeben haben. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen Gil Ofarim jetzt Anklage erhoben wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung.
Umso wichtiger, immer wieder klarzustellen: Bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. An die müssen sich nicht nur staatliche Organe halten, sondern auch Medien, die über potenzielle Straftaten berichten. Welche Regeln gelten da eigentlich genau? Und was müssen Privatleute beachten, wenn sie zu diesen Themen auf Social Media posten? Darüber sprechen die Justizreporter Fabian Töpel und Philipp Potthast mit dem Medienrechts-Experten Gernot Lehr.