Nutzungsbedingungen SWR-Player

Stand

Nutzung der „Teilen“-Funktionen des SWR-Players

Die „Teilen“-Funktionen des SWR-Players erlauben es den Nutzenden, Links zu Video- und Audio-Beiträgen des SWR über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste oder per E-Mail zu teilen.

Einbetten/Embedding-Funktion des Video-Players

Die Embedding-Funktion gestattet die Einbindung des SWR-Players in fremde Angebote außerhalb des SWR und ermöglicht es so, die Inhalte der SWR-Angebote zu teilen, ohne hierfür im Einzelfall eine Erlaubnis der Rechteinhaber einzuholen. Mit der Nutzung dieser Funktion erkennt der Nutzende die nachfolgenden Nutzungsbedingungen an.

Nutzende erkennen ausdrücklich an, dass es sich bei den bereitgestellten Inhalten um redaktionelle Inhalte des SWR handelt, die nicht die Nutzenden, sondern der SWR bereitstellt und werden dies bei der Gestaltung der Einbettung in ihr Online-Angebot beachten.

Das bedeutet insbesondere:

Die Nutzung der Embedding-Funktion ist auf das Teilen der SWR-Inhalte zu privaten und nicht-kommerziellen Zwecken beschränkt.

Die Erhebung von Entgelten für die Nutzung des eingebetteten SWR-Players durch Nutzende ist ausgeschlossen.

Nutzende garantieren außerdem, dass das bereitgestellte Video oder Audio werbefrei abgespielt und dargestellt wird. Sofern Nutzende Werbung im Umfeld des Players im eigenen Online-Auftritt präsentieren, ist diese so zu gestalten, dass zwischen dem Multimedia-Beitrag und Werbeaussagen inhaltlich weder unmittelbar noch mittelbar ein Bezug hergestellt werden kann. Insbesondere ist es nicht gestattet, das bereitgestellte Video durch Werbung zu unterbrechen oder sonstige online-typische Werbeformen zu verwenden – etwa durch Pre-Roll- oder Post-Roll-Darstellungen, Split-Screen oder Overlay.
Jegliche Änderungen am SWR-Video-Player sind nicht gestattet.

Eine Einbettung des SWR-Video-Players in einem Kontext, der gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt, insbesondere in ehrverletzendem, Gewalt verherrlichendem, rassistischem, verleumderischem, pornographischem oder jugendgefährdendem Kontext, ist unzulässig.

Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen erlischt die Befugnis, den SWR-Player zum Einbetten der SWR-Inhalte zu nutzen. Der SWR behält sich insbesondere bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingung das Recht vor, das Embedding von Videos und Audios des SWR nach seinem freien Ermessen zu untersagen bzw. zu verhindern.

Unabhängig davon kann der eingebettete Inhalt nicht länger geteilt werden, wenn er aufgrund des Ablaufs der Verweildauer nach dem jeweiligen Telemedienkonzept oder aus anderen Gründen aus dem Onlineangebot des SWR gelöscht wurde. Eine Vorankündigung erfolgt nicht.

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verbietet das Urheberrecht nicht das unveränderte Teilen frei zugänglicher Inhalte in Form der Verlinkung bzw. des Embeddings (siehe u.a. Urteile vom 21.10.2014 – Az. C-348/13 und vom 8.09.2016 – Az. C-160/15). Sofern ein verlinkter Beitrag in seltenen Ausnahmefällen einmal unzulässige Inhalte oder Äußerungen enthalten sollte, kann nicht ausgeschlossen werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haftung von Nutzenden möglich ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Embedding-Funktion des SWR-Video-Players auf eigene Gefahr erfolgt. Ansprüche von Nutzenden gegen den SWR oder gegen andere in der ARD zusammengeschlossene Landesrundfunkanstalten wegen der Nutzung der Embedding-Funktion sind ausgeschlossen.

Änderung der Nutzungsbedingungen

Der SWR behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern.

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Autor/in
SWR