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Teilnahmebedingungen Publikumspreis "Ehrensache 2024"

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An der Online-Abstimmung für den "Publikumspreis der Ehrensache 2024" kann jede natürliche Person teilnehmen. Wer teilnimmt, kann von Montag, den 2. September 2024, 0.00 Uhr bis Sonntag, den 08. September 2024, 18.59 Uhr auf einer Webseite abstimmen, die für diesen Zeitraum frei geschaltet wird. Auf der Seite sind zehn ehrenamtliche Helfende oder Organisationen aufgeführt, die für den Publikumspreis zur Wahl stehen.

Alle Teilnehmenden an der Abstimmung haben je eine Stimme und dürfen nur einmalig teilnehmen. Sie können ihre Stimme abgeben, indem sie das Feld vor dem Namen einer der Kandidatinnen oder Kandidaten markieren und im Anschluss ihren Namen und eine gültige E-Mail-Adresse (Pflichtfelder) angeben. Weitere Angaben sind freiwillig. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmenden können nichts gewinnen.

Die bei Stimmabgabe erhobenen personenbezogenen Daten werden vom SWR ausschließlich zu Zwecken der Abstimmung verwenden, nicht an Dritte weitergegeben und anschließend gelöscht.

Wer am Ende des Abstimmungszeitraums die meisten Stimmen erhalten hat, gewinnt und wird am 08. September 2024 in der SWR-Sendung "Ehrensache 2024" von 18.15 Uhr bis 19.15 Uhr live mit dem Publikumspreis der "Ehrensache 2024" ausgezeichnet.

Der SWR behält sich vor, abgegebene Stimmen von Teilnehmenden aus wichtigem Grund nicht in die Wertung einfließen zu lassen, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis von Manipulationen vorliegt. Der SWR behält sich zudem vor, die Abstimmung jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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Autor/in
SWR