Ein Mann soll seiner Ex-Kollegin immer wieder nachgestellt haben. Einer von zwei Stalking-Fällen, mit denen sich am Dienstag das Amtsgericht Trier befasst hat.
Das Gericht hat einen 53-jährigen Mann aus Trier zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er zwischen Januar und April insgesamt 14 Mal bei seiner ehemaligen Arbeitsstelle auftauchte.
Grund dafür war laut Staatsanwaltschaft, dass er seine Kündigung nicht akzeptieren wollte. Außerdem soll er versucht haben, dort eine ehemalige Kollegin zu treffen, in die er sich verliebt hatte.
Die meisten Opfer sind weiblich Stalking: Ein weit verbreitetes Phänomen mit verheerenden Folgen
Stalking bedeutet nichts anderes als ständiges Verfolgen einer Person auf Schritt und Tritt. Opfer fühlen sich oft ohnmächtig und leiden unter Panikattacken oder Depressionen.
Mann beging gleich mehrere Straftaten
Dabei habe er nicht nur gegen das für ihn geltende Hausverbot verstoßen, sondern auch gegen eine gerichtliche Anordnung, die es ihm verbietet, sich der Frau zu nähern. In allen Fällen sei deshalb die Polizei alarmiert worden, um den Angeklagten vom Grundstück zu bringen, so das Gericht.
In die Höhe des Urteils sei auch ein Vorfall eingeflossen, bei dem der Mann seine 20-jährige Tochter geschlagen und mit einem Messer bedroht habe. Grund dafür war laut Staatsanwaltschaft, dass sie mit Freunden auf eine Feier gehen wollte.
Psychologie Stalking – Wenn aus Liebe Wahn wird
Angst und Isolation sind mögliche Folgen von Stalking. Jedes vierte Stalking-Opfer denkt an Suizid. Schärfere Gesetze sollen die meist männlichen Täter nun stärker abschrecken.
Zweiter Fall: Mann akzeptiert Trennung nicht
Den zweiten Fall wird das Amtsgericht Trier noch länger beschäftigen. Dabei geht es um einen 34-jähriger Trierer. Im Juni 2023 soll er damit begonnen haben, seine ehemalige Lebensgefährtin ständig anzurufen. Laut Staatsanwaltschaft soll er sie bis Anfang dieses Jahres an 38 Tagen immer wieder per Telefon kontaktiert haben. Das alles gegen ihren Willen. Mitte Januar habe er dann bei ihr zu Hause gestanden. Dort habe er mehrfach geklingelt und gegen die Wohnungstür getreten.
Danach soll er laut Staatsanwaltschaft zum Auto der Frau gegangen sein, um die Nummernschilder abzuschrauben. Damit habe er verhindern wollen, dass seine Ex-Freundin wegfährt. Die Frau leide seitdem unter erheblichen Angstzuständen.
Angeklagter erscheint nicht zum Prozess
Am Dienstagmorgen sollte der Mann deshalb vor Gericht erscheinen. Er sei jedoch nicht gekommen, teilte ein Sprecher des Trierer Amtsgerichtes auf SWR-Anfrage mit. Für den Prozess müsse nun ein neuer Termin gefunden werden.
Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe für Stalking möglich
Für die Taten kann der Mann nach dem Strafgesetzbuch zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe verurteilt werden. In schweren Fällen ist laut Gesetz auch eine Gefängnisstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren möglich.
Hunderte Stalking-Opfer jährlich
Stalking ist keine Seltenheit. Der Weiße Ring berät jährlich rund 700 Stalking-Opfer. Die Organisation betreibt bundesweit 400 Außenstellen in 18 Landesverbänden. Eine davon gibt es in Trier. Waltraud Krämer ist für den Landkreis Trier-Saarburg zuständig. Sie hat bei ihrer Arbeit schon einiges erlebt - beispielsweise, dass auch Frauen zu Täterinnen werden.
Stalking nicht nur im engeren Umfeld
Waltraud Krämer berichtet von Frauen, die wegen einer verschmähten Liebe zu Täterinnen geworden seien und deshalb Autos zerkratzten oder die Autoreifen zerstachen. In einem anderen Fall habe ein Mann einen Kollegen massiv gestalkt, um seine Karriere voranzubringen. Dem Opfer sei nachgestellt worden, mit dem Ziel, Fehler und Schwächen zu finden, die es bei der Arbeit schlecht dastehen lassen.
Stalking beginnt, wenn der Betroffene wegen der Handlungen des anderen anfängt, seine Lebensgewohnheiten zu ändern, sagt Waltraud Krämer. "Die Opfer fühlen sich hilflos. Man weiß gar nicht, was mit einem passiert. Man ändert Wege und sein ganzes Leben, nur um den Täter oder die Täterin nicht zu treffen." Das Nachstellen von Menschen gilt mittlerweile als Straftatbestand. Doch nicht jeder zeige Stalking an.
Hohe Dunkelziffer an Stalking-Betroffenen
Die Dunkelziffer an Stalking-Opfern sei hoch. Viele Betroffene stünden der Situation hilflos gegenüber oder wüssten nicht, wo sie sich hinwenden sollen. "Die Schäden, die dadurch entstehen, sind enorm. Es gibt viele Opfer, die nicht mehr arbeiten können, weil sie psychisch und nervlich am Ende sind."
Die Expertin rät Menschen, die gestalkt werden, ihr Umfeld darüber zu informieren, damit Freunde und Bekannte Bescheid wissen und wachsam seien. Außerdem sollten sich Opfer an die Polizei und die Opferschutzbeauftragte wenden.
Übergriffe genau dokumentieren
Um die Taten zur Anzeige zu bringen, sollte außerdem jeder Vorfall mit Datum und Uhrzeit in einem Tagebuch vermerkt werden. Dafür eigne sich unter anderem eine vom Weißen Ring veröffentlichte App, mit der auch Messenger- und Sprachnachrichten chronologisch gesichert werden könnten.
Beweise wie diese seien notwendig, um die Taten nachzuweisen. Wichtig sei, dass sich Betroffene Hilfe suchen, sagt Waltraud Krämer. "Keiner muss sich schämen, wenn er gestalkt wird. Die Bösen sind die Täter und nicht die Opfer."
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